Das Betriebsratsmitlied, seine Rechte und Pflichten. Kündigungsschutz,
Benachteiligungsverbot, Teilnahmepflicht an Betriebsratssitzungen,
Schulungsteilnahme, Betriebsratstätigkeit.
Als Betriebsratsmitglied hat man Rechte und Pflichten, aber man hat es jedenfalls nicht leicht. Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt. Was vom Chef nicht immer so gesehen wird oder bewusst missverstanden wird, nämlich als Tätigkeit, die ausserhalb der Arbeitszeit zu erledigen ist. Aber auch im Betriebsrat kann es Konflikte geben, z.B. mit einem sehr selbstbewussten Betriebsratsvorsitzenden, der sich selbst als "Betriebsrats-Chef" sieht. Welche Betriebsratsarbeit ist erforderlich im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes, welche Betriebsratstätigkeit nicht mehr? Darf ich Beschäftigte am Arbeitsplatz aufsuchen, um mich selbst für eine Betriebsratssitzung zu informieren? Muß ich an jeder Betriebsratssitzung teilnehmen? Wann liegt eine Verhinderung aus dienstlichen Gründen vor? Kann ich die Aufnahme von zusätzlichen Tagesordnungspunkten vor einer Betriebsratssitzung beantragen? Stellungnahmen für den Betriebsrat abgeben? Gewerkschaftswerbung machen? Bekomme ich eine Abmahnung, wenn ich zuviel Betriebsratsarbeit mache oder mich nicht richtig abmelde? Kann ich aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden? Wann ist ein Ausschlußverfahren gerechtfertigt?
Gerade neugewählte Betriebsratsmitglieder oder Ersatzmitglieder haben es schwer. Deshalb müssen erst einmal Grundschulungen zum Betriebsverfassungsrecht besucht werden, damit man als Rookie seine Rechte (und Pflichten) kennenlernt. Kann man sich selbst anmelden? Wer entscheidet, wer ein Seminar besucht und bei welchem Veranstalter? Bekommt man als Teilzeitbeschäftigte/r mehr Entgelt bei Ganztagsseminaren? Wieviele Seminare sind erforderlich? Ist eine Schulung zum Thema "Frauenförderung" eine Spezialschulung, ist sie erforderlich? Was passiert mit meinem Betriebsratsamt bei einem Betriebsübergang? Wie weit reicht mein Kündigungsschutz? Bin ich tatsächlich unkündbar?
Diese und andere Fragen werden wir bald (April 2008) hier beantworten und ein Forum starten. Bis dahin bitten wir um etwas Geduld. Informieren Sie sich bis dahin auf unserem Blog und auf www.betriebsverfassungsgesetz.de
Fragen beantwortet RA Felser übrigens auch in der Fachzeitschrift für Betriebsratsmitglieder Arbeitsrecht im Betrieb "Plus" (AiB Plus). Schreiben Sie dazu an die Redaktion.
Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Brühl (Köln/Bonn) |